Gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 25. November 1982 sind alle Einwohner Luxemburgs potenzielle Organspender. Dies bedeutet, dass nach dem Tod die Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, sofern die Person nicht zu Lebzeiten der Entnahme widersprochen hat. Daher ist es wichtig, die eigene Entscheidung zum Ausdruck zu bringen und seinen Angehörigen mitzuteilen.
Die Entnahme von Organen erfolgt nach der Feststellung des Hirntods auf der Intensivstation. Diese Organe, wie Herz, Leber oder Nieren, ermöglichen es, die Funktion von versagenden Organen zu ersetzen und schenken den Transplantatempfängern ein neues Leben.
Andere Gewebe, wie die Augenhornhaut, können in den meisten Todesfällen auf der Intensivstation oder den normalen Stationen entnommen werden. Dank einer Hornhauttransplantation können zahlreiche schlechtsehende oder blinde Menschen ihre normale Sehkraft zurückerlangen.
Die FHRS unterstützt Aktivitäten in Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung durch Investitionen in Infrastruktur- und Ausrüstungssowie Innovationsprojekte, medizinische und wissenschaftliche Forschungsprojekte sowie in Ausbildungs- und Unterrichtsmaßnahmen für eine bessere Versorgungsqualität und menschlichere Krankenhäuser. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, weshalb Spenden steuerlich absetzbar sind.
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