Der Ärztebeirat vertritt die Ärzte, Pharmazeuten und Laborleiter der Klinik. Er besteht aus Vertretern der verschiedenen medizinischen Abteilungen der Klinik, die für eine dreijährige Amtszeit gewählt werden. Gemäß dem Krankenhausgesetz vom 8. März 2018 und der Großherzoglichen Verordnung vom 31. Oktober 2018 hat der Ärztebeirat eine beratende Funktion bei einer Vielzahl an Themen. Darüber hinaus ist bei verschiedenen Beschlüssen seine Stellungnahme zwingend erforderlich. Der Ärztebeirat ist mit zwei Mitgliedern im Verwaltungsrat der HRS vertreten.
Vorsitzender:
Schriftführer:
Schatzmeister:
Mitglieder:
Bereich „Viszeralchirurgie-Onkologie“
Bereich „Frauengesundheit, Mutter, Kind“
Bereich „Bewegungsapparat“
Bereich „Innere Medizin“
Bereich „Psychiatrie“
Bereich „Kopf und Hals“
Bereich „Geriatrie“
Querschnittsbereiche (Notaufnahme / Radiologie / Anästhesie)
Abteilung Labor/Pharmazie/Verwaltung