Barrierefreiheit – Broschüre zur Patienteninformation

Ihr Gesundheitszustand erfordert einen stationären Aufenthalt in einer der Einrichtungen der Hôpitaux Robert Schuman. Herzlich willkommen.

Um Ihren Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden, haben wir diese Informationsbroschüre für Sie und Ihre Angehörigen erstellt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben:

  • Ihren Aufenthalt zu planen
  • den Ablauf der einzelnen Schritte zu Ihrer Versorgung (Aufnahme, Aufenthalt und Entlassung) nachzuvollziehen,
  • aktiver Partner der Versorgungsteams zu werden,
  • sich über die angebotenen Leistungen zu informieren und
  • Ihre Rechte und Pflichten als Patient in Erfahrung zu bringen.

Die Hôpitaux Robert Schuman verfolgen den Ansatz einer
dynamischen Entwicklung mit leistungsstarker technischer Ausstattung, innovativen Medizintechniken und hochwertigen Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen, bei dem stets der Patient im Mittelpunkt steht.

Die Leitung sowie die Ärzte- und Pflegeteams sind der Erfüllung Ihrer Anforderungen verpflichtet, um in jeder Phase eine menschliche Versorgung nach den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt sowie eine schnelle Genesung.

Für die Direktion der Hopitaux Robert Schuman,
Dr. Marc Berna,
Generaldirektor

Mein anstehender Krankenhaus-aufenthalt

Mein Vorgespräch

Einige Tage bis Wochen vor Ihrem Krankenhausaufenthalt haben Sie einen Termin bei einer Pflegekraft des Service de préhospitalisation (SPH), bei dem es um Folgendes geht:

  • Wir führen eine präoperative Beurteilung mit den erforderlichen Untersuchungen zur Erstellung und Vervollständigung Ihrer Patientenakte bei einem einzigen Termin durch.
  • Im Falle einer Operation wird eine Anästhesie-Voruntersuchung durchgeführt.
  • Sie können sich besser auf Ihren Aufenthalt und Ihren Eingriff vorbereiten.
  • Wir lernen Sie besser kennen, um bestmöglich auf Ihre individuellen Anforderungen einzugehen.

Wann erfolgt die Terminvereinbarung?

Sobald Sie Ihren Operations- oder Entbindungstermin wissen (Verordnung, Telefonanruf …), können Sie sich zu folgenden Zeiten bei uns melden:

StandortIhr Termin wird werktags
angesetzt, zwischen:
Kontaktinformationen
Hôpital Kirchberg7.00 und 17.00 UhrEG, Gebäude Adagio Eingang Clinique Bohler
5, Rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
Tel.: 2468-5050
Clinique Bohler9.00 und 16.00 Uhr5, Rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
Tel.: 26333-9020
ZithaKlinikMontags von
7.00 bis 12.00 Uhr
Dienstags von
7.00 bis 12.00 Uhr und
von 12.30 bis 16.30 Uhr
Mittwochs von
12.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstags und freitags von 7.00 bis 12.00 Uhr
20-30, Rue d’Anvers
L-1130 Luxemburg
Tel.: 2888-5502

Was muss ich mitbringen?

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass),
  • Ihre CNS-Karte (Nationale Gesundheitskasse),
  • gegebenenfalls Ihre Karte der medizinischen Zusatzkasse (CMCM). Wenn Sie eine andere Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte vorab, welche Schritte vor Ihrem Termin erforderlich sind,
  • Ihren unterschriebenen chirurgischen/medizinischen Aufklärungsbogen,
  • das Formular mit den Kontaktangaben der Vertrauensperson, die bei medizinischer Notwendigkeit verständigt werden soll. Die Anleitungen zum Aufrufen des Formulars befinden sich auf Seite 50,
  • Liste der Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen (Bezeichnung, Dosis, Einnahmezeit),
  • Laborergebnisse (nicht älter als 3 Monate) oder Verordnung(en) Ihres Chirurgen,
  • gegebenenfalls Ihre Röntgenaufnahmen oder kardiologischen Untersuchungsergebnisse,
  • Ihre Blutgruppenkarte, wenn Sie eine haben,
  • bei Kindern deren Vorsorgeheft.

Bitte teilen Sie uns bei Ihrem Besuch auch Folgendes mit:

  • jegliche Änderungen Ihrer persönlichen Situation (Adresse, Telefonnummer, familiäre Situation, Krankenkasse usw.),
  • ob Ihre Aufnahme mit einem Arbeitsunfall in Zusammenhang steht.

Das Aufnahme-Team erläutert Ihnen:

  • die verschiedenen Komfortleistungen (Einzelzimmer, TV/Telefon, Begleitperson, WLAN),
  • die für Ihren Aufenthalt zu erledigenden Formalitäten und die von Ihnen zu tragenden Kosten,
  • die am Tag Ihrer Aufnahme zu leistenden Anzahlungen.

Wie lange dauert dies?

Planen Sie für Ihren Vorgesprächstermin bei der Abteilung Prähospitalisierung eine Dauer von 2 Stunden ein. Diese Dauer kann je nach Wartezeit und Untersuchungsergebnissen
variieren.

Bei Bedarf kann Ihnen eine Pflegekraft der Abteilung Prähospitalisierung für die
2 Stunden eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellen.

Einwilligungserklärung

Der Arzt klärt Sie umfassend über die Behandlung oder den medizinischen Eingriff auf, so dass Sie Ihre Entscheidung gut informiert und selbstbestimmt treffen können. Ihre Einwilligung kann je nach Risiko der Eingriffe schriftlich eingeholt werden. Sie wird in Ihre Patientenakte aufgenommen (siehe Kapitel „Meine Rechte und Pflichten“).

Einreichung der Einwilligungserklärung vor einem Eingriff und/oder der stationären Aufnahme:
spätestens am Tag der Untersuchung oder dem Eingriff,
an verschiedenen Orten: medizinische Untersuchung,
Service de préhospitalisation (SPH), Aufnahme, medizinisch-technische Einheit (Radiologie, Endoskopie, Polyklinik usw.).

Muss ich für den Vorgesprächstermin nüchtern sein?

Nein, außer wenn die Pflegekraft Sie bei der Terminvereinbarung ausdrücklich darauf hinweist.

Wann erfahre ich das Datum der stationären Aufnahme?

Das Krankenhaus kontaktiert Sie am Freitag vor Ihrem Eingriff/Ihrer stationären Aufnahme und teilt Ihnen Datum und Modalitäten Ihrer Aufnahme mit. In der Klinik Bohler erfährt jede Patientin beim Vorgespräch ihren Aufnahmetermin zum Eingriff mit Datum und Uhrzeit.
In der ZithaKlinik werden Sie am Tag vor dem Eingriff kontaktiert, um Ihnen ihre Aufnahmezeit mitzuteilen.

Ich möchte ein Einzelzimmer: Was muss ich tun?

Der Service de préhospitalisation und die Aufnahme reservieren keine Zimmer (Komfort, Komfort Plus oder Standard), übermitteln Ihren Wunsch aber an die stationäre ­Abteilung, die sich nach Kräften ­bemüht, diesem zu entsprechen.

Melden Sie sich nach Ihrer Anästhesie-­Voruntersuchung in der Aufnahme-­abteilung. Dort erläutern Ihnen die Mitarbeiter die verschiedenen Komfortleistungen (Einzelzimmer, Vorgehensweise für TV/Telefon, Begleitperson usw.) und helfen Ihnen bei der Klärung, ob Sie am Tag der Aufnahme eine Anzahlung leisten müssen sowie bei der Erstellung der vor der stationären Aufnahme zu
begleichenden Kostenvoranschläge.

Meine Aufnahme

Die Aufnahme für geplante stationäre Aufenthalte erfolgt von 6.30 bis 18.00 Uhr.

StandorteÖffnungszeitenInfos
Hôpital KirchbergEmpfang: montags bis freitags von 6.30 bis 21.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 7.00 bis 21.00 Uhr.
Zentralaufnahme (Schalter 6 bis 8): montags bis freitags von 7.00 bis
19.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Die Aufnahme für geplante stationäre Aufenthalte erfolgt von 7.00 bis 18.00 Uhr.
Clinique BohlerMontags bis freitags von 6.30 bis
20.30 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 7.00 bis 20.30 Uhr.
Die Aufnahme für geplante stationäre Aufenthalte erfolgt von 6.30 bis 18.00 Uhr.
ZithaklinikMontags bis sonntags, einschließlich Feiertage, von 6.00 bis 21.00 Uhr.Die Aufnahme für geplante stationäre Aufenthalte erfolgt von 6.00 bis 19.00 Uhr.
Clinique Sainte-MarieMontags bis sonntags, einschließlich Feiertage, von 6.00 bis 20.00 Uhr.Die Aufnahme für geplante stationäre Aufenthalte erfolgt von 6.00 bis 19.00 Uhr.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Um die ordnungsgemäße Zusammenstellung Ihrer Verwaltungsakte und die Übernahme der Krankenhauskosten zu gewährleisten und Ihre Wartezeit bei der Aufnahme zu verkürzen, legen Sie bitte folgende Dokumente vor:

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass),
  • das Formular mit den Kontaktangaben der Vertrauens­person, die bei medizinischer Notwendigkeit verständigt werden soll. Die Anleitungen zum Aufrufen des Formulars befinden sich auf Seite 50,
  • ordnungsgemäß ausgefüllte und von Ihnen unterzeichnete Einwilligungserklärungen
  • (z. B. Narkose),
  • gegebenenfalls: Blutgruppenkarte, Schreiben, Verordnungen, Arztberichte, Analyseergebnisse früherer Untersuchungen, Impfpass,
  • bei minderjährigen Patienten: Minderjährige müssen von einem Sorgeberechtigten und/oder gesetzlichen Vertreter begleitet werden; dieser hat die ausgefüllte und unterzeichnete handschriftliche Genehmigung für Narkose, stationäre Aufnahme und operativen Eingriff einzureichen.

Das Attest zur Bestätigung Ihres Krankenhausaufenthalts für Ihren Arbeitgeber erfragen Sie bitte bei Ihrem Arzt.

Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Aufnahme jegliche Änderungen Ihrer persönlichen Situation (Adresse, Telefonnummer, familiäre Situation, Krankenkasse usw.) mit.

Je nach Ihrer Versicherungssituation legen Sie bitte Folgendes vor:

  • luxemburgische Krankenkasse (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL …): Mitgliedskarte. Bei beantragter Mitgliedschaft: Bestätigungsschreiben der Kasse mit Angabe der Mitgliedsnummer und des Gültigkeitsbeginns,
  • CMCM (Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste): Mitgliedskarte,
  • Von Ihrer Versicherung ausgestellte Partner-Zusatzversicherung (AXA, DKV, Foyer Santé, CIGNA, GMC/Henner), die die Kosten Ihres Aufenthalts deckt,
  • Kasse eines Mitgliedslands der Europäischen Union: bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt das von Ihrer Krankenkasse ausgestellte Formular S2. Bitte beachten Sie, dass Ihre europäische Krankenversicherungskarte nur Notfallaufnahmen abdeckt. Das Formular DA1 gilt für Arbeitsunfälle.
  • GKFS (Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem der Organe der Europäischen Union): zum Zeitpunkt der Aufnahme gültige Übernahmebescheinigung,
  • staatliche oder private Versicherung eines Landes außerhalb der EU: Übernahmenachweis.

Erfragen Sie bei Ihrer Versicherung oder dem Träger Ihrer Rechnungen die erforderliche Vorgehensweise. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Meine Aufenthaltskosten“.

Bei Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus wird eine digitale Patientenakte (DPI) erstellt. Weitere Informationen sind dem Kapitel „Meine Rechte und Pflichten“ zu entnehmen.

Ihre Identifizierung

Zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, die Richtigkeit Ihrer persönlichen Daten zu kontrollieren. Bei Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus erhalten Sie ein Identifizierungsarmband mit Ihren Daten. Bitte überprüfen Sie diese. Es handelt sich um eine Sicherheitsvorkehrung, mit der jeder Mitarbeiter sich Ihrer Identität versichern kann.

Behalten Sie das Armband bis zum Ende Ihres Aufenthalts an. Wenn Sie es verlieren oder es unleserlich wird, fragen Sie nach einem Ersatzarmband.

Zur Sicherstellung Ihrer Identität werden Sie während Ihres Aufenthalts außerdem vor sämtlichen Konsultationen, Untersuchungen, medizintechnischen oder pflegerischen Eingriffen nach Ihrem Nachnamen, Vornamen und Geburtsdatum gefragt.

Welche Leistungen kann ich wählen?

Einzelzimmer (Komfort oder Komfort Plus)

Wir bemühen uns nach Kräften, Ihren Wunsch nach einem Komfort-Zimmer zu erfüllen. Jedoch behandeln unsere Einrichtungen Notfälle und wickeln zahlreiche Termine ab. Daher danken wir Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis, falls bei Ihrer Aufnahme oder während Ihres Aufenthalts kein Komfort-Zimmer verfügbar sein sollte.

Die Leistungen der Komfort-Plus-Zimmer der Entbindungsstation der Clinique Bohler entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Faltblatt oder unserer Internetseite.

Telefon und TV

Der Mietantrag für ein Fernsehgerät und/oder Telefon kann zu Beginn oder während ihres Aufenthalts in der Aufnahmeabteilung gestellt
werden. Im Falle eines langen Krankenhaus-aufenthalts wird Ihnen die Miete des Fernsehers nur in den
ersten 17 Tagen des Aufenthalts in Rechnung gestellt.

WLAN

Zur Nutzung des kostenlosen WLANs in Ihrem Zimmer während Ihres
stationären Aufenthalts erfragen Sie Ihren Zugangscode in der Empfangs-/Aufnahmeabteilung.

Safe

Die meisten Zimmer verfügen über einen kostenlos nutzbaren Safe. Das Pflege- oder Aufnahmepersonal
unterstützt Sie auf Anfrage bei der Nutzung.

Anzahlungs- modalitäten

Für persönliche Komfortleistungen ist eine Anzahlung zu leisten. Ihre Höhe richtet sich nach der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer, der Zimmerart sowie den für den gleichen Zeitraum gewählten Komfortleistungen.
Bei jedweder Überschreitung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist eine zusätzliche Anzahlung zu entrichten.

Wir empfehlen Ihnen, aus Sicherheitsgründen keine Wertgegenstände mit ins Krankenhaus zu bringen. Die HRS können bei Verlust oder Diebstahl keinesfalls haftbar gemacht werden.

Kann meine Begleitperson über Nacht bleiben? Sie begleiten Ihr Kind?

Im Komfort-Zimmer kann unter gewissen Bedingungen ein Angehöriger bei Ihnen bleiben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Meine Begleitperson“.

Was gehört in meinen Koffer für das Krankenhaus?

  • Liste Ihrer medikamentösen Behandlungen zum Zeitpunkt der Aufnahme ins Krankenhaus (mit oder ohne Verordnung),
  • Schlafkleidung,
  • Bademantel,
  • bequeme Tageskleidung,
  • Unterwäsche und Socken,
  • geschlossene Hausschuhe mit rutschfester Sohle zur Vermeidung von Stürzen,
  • Kulturbeutel (Kamm, Seife, Handtücher, Damenbinden, Taschentücher, Shampoo, Zahnbürste, Zahnpasta, Elektrorasierer etc.),
  • Brille und/oder Hörgerät und/oder Zahnprothese mit Aufbewahrungsbehältern.

Baby unterwegs?

Um sich bestmöglich auf die Ankunft Ihres Babys vorzubereiten, lesen Sie die Broschüre „Vorbereitung auf die Ankunft Ihres Babys“ oder besuchen Sie unsere Internetseite.

Meine Aufenthaltskosten

Wie werden meine Rechnungen ausgestellt?

In Luxemburg ist bei einer Behandlung im Krankenhaus die Rechnungsstellung in zwei Teile unterteilt:

Krankenhausrechnung:
Das Krankenhaus stellt eine oder mehrere Rechnungen für die erbrachten Krankenhausleistungen aus (z. B. Versorgung durch das Krankenhauspersonal, Bereitstellung der Infrastruktur und Ausstattung, verschriebene und verabreichte Medikamente, Komfortleistungen usw.). Unsere Rechnungen sind mit einem Digicash-QR-Code versehen, um die Zahlung zu erleichtern.

Arztrechnung:
Die Arzthonorarrechnungen entsprechen der Rechnungsstellung für die erbrachten Arztleistungen. Diese Rechnungen basieren auf der Gebührenordnung und sind zur Erstattung entsprechend den vom medizinischen Sekretariat festgelegten Zahlungsmodalitäten zu begleichen.

Daher erhalten Sie gegebenenfalls mehrere Rechnungen. Zuordnung und Aufteilung hängen vom Behandlungsort, von der Art der Untersuchung und von der Deckung Ihrer Krankenversicherung ab.

Meine Zusatzleistungen

Einzelzimmer

Bitte beachten Sie, dass der Leistungsaufschlag für ein Einzelzimmer (Komfort) nicht von der CNS übernommen wird.
Zudem erfolgt beim Krankenhausaufenthalt im Einzelzimmer ein Aufschlag in Höhe von 66 % auf die Arzthonorarrechnungen, der nicht von der Sozialversicherung erstattet wird.
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung versichert sind, erfragen Sie die Modalitäten für eine entsprechende Übernahme bitte bei Ihrem Versicherer.

Begleitperson

Sie werden von jemandem begleitet oder möchten Ihr Kind begleiten? Bitte lesen Sie das Kapitel „Meine Begleitperson“.

Sonstige Komfortleistungen und Zuschläge

Alle nicht von Ihrer Zusatzversicherung erstatteten Zuschläge, die nicht ausdrücklich auf Ihrer Übernahmebescheinigung aufgeführt sind, z. B. TV, Eigenanteil pro Tag usw., werden Ihnen entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme während des Aufenthalts bei der Entlassung in Rechnung gestellt.
Die Abschlussrechnung unter
Berücksichtigung der geleisteten Anzahlungen und eventueller Berichtigungen (z. B. Analysen) erhalten Sie bei Ihrer Entlassung von unserer Rechnungsabteilung oder sie wird Ihnen zugeschickt.

Bei Fragen zu den durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckten Leistungen ist Ihre Versicherung Ihr Hauptansprechpartner.
Die Deckungsmodalitäten sind in der auf Ihren Namen für die HRS ausgestellten Übernahmebescheinigung eindeutig anzugeben.

Wie werden meine Rechnungen übernommen?

Die Übernahme der Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Versicherung, bei der Sie versichert sind (staatlich oder privat),
  • Art des Aufenthalts (ambulant, stationär oder halbstationär),
  • geschätzte Aufenthaltsdauer,
  • Zimmerart,
  • Art der Behandlung und Pflege,
  • Deckung und Bedingungen Ihrer Versicherung oder Zusatzversicherung (Optionen, Drittzahler).

Ohne Versicherungsbescheinigung oder Übernahmenachweis sind Sie verpflichtet, Ihre HRS-Rechnungen zu begleichen, ehe Sie gegebenenfalls eine Erstattung erhalten können.

Ich bin Mitglied …

… einer luxemburgischen Krankenkasse (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL …)

Die von der Sozialversicherung
gedeckten Krankenhausleistungen werden über das Drittzahler-System von der CNS übernommen; ausgenommen ist ein vom Versicherten zu tragender täglicher
Eigenanteil für bis zu 30 Tage pro Jahr (außer in Sonderfällen wie Minderjährige, Entbindungen, anerkannte gültige Arbeitsunfälle). Die nicht von der CNS übernommenen Zusatzleistungen werden Ihnen direkt vom Krankenhaus in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die CNS den Zuschlag in Höhe von 66 % auf die Arzthonorarrechnungen bei Belegung eines Komfort-Zimmers nicht übernimmt. Für weitere Informationen zur Rechnungsstellung der Honorare wenden Sie sich bitte an das zuständige medizinische Sekretariat.

… der CMCM (zusätzlich zur CNS)

Wenn Sie Mitglied der Caisse Médico- Complémentaire Mutualiste (CMCM)
sind, übernimmt diese Ihren täglichen Eigenanteil. Bei dem Komfort-
Aufschlag hängt die Übernahme durch die CMCM von der Art des chirurgischen Eingriffs und/oder der abgeschlossen Versicherungsoption (Risque Médico-Chirurgical oder Prestaplus) ab. Die von der CMCM zu tragenden Beträge werden dieser direkt vom Krankenhaus in Rechnung gestellt.
… Partner-Zusatzversicherung (AXA, DKV, Foyer Santé, CIGNA, GMC/Henner) zusätzlich zur CNS

Ihre vom Krankenhaus für die Krankenhausleistungen (Aufenthaltszuschläge) ausgestellten Rechnungen können direkt an Ihre Zusatzversicherung geschickt werden, wenn Sie spätestens am Tag Ihrer Aufnahme in der Aufnahmeabteilung eine Übernahmebescheinigung vorlegen. Die Arzthonorarabrechnungen müssen Sie selbst begleichen und dann gemäß den Modalitäten Ihres Versicherungsvertrages bei der CNS und Ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Sonderfall Einzelzimmer Komfort Plus auf der Entbindungs­station: Manche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten der Krankenhausrechnung für ein Einzelzimmer Komfort Plus im Rahmen der Entbindung. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung und fordern Sie die erforderlichen Nachweise an.

… des GKFS (Gemeinsames Krankenfürsorgesystem der Europäischen Organe)

Die Krankenhausrechnungen können direkt an die betreffende Abrechnungsstelle geschickt werden, wenn uns spätestens am Tag Ihrer Aufnahme eine Übernahmevereinbarung (GKFS-System) oder ein Krankenhaus-Bon (C.G.E.) für den Aufenthalt vorliegt. Dieser vorherige Übernahmeantrag kann über die GKFS-Website oder die für Sie zuständige Abrechnungsstelle gestellt werden.
… einer Kasse eines Mitgliedslandes der Europäischen Union

Zwar sehen die europäischen Bestimmungen die Freizügigkeit und die freie Wahl der medizinischen Versorgung für die Bürger der verschiedenen Mitgliedsländer vor, dieses Recht kann jedoch nur unter Einhaltung der von der Europäischen Union festgelegten strengen Bedingungen ausgeübt werden.
Wenn also die Bedingungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind, haben Sie die Rechnungen für Ihre Versorgung oder Behandlungen zu tragen. Dann müssen Sie sich an Ihren Versicherungsträger wenden und eine Erstattung beantragen.

… einer staatlichen oder privaten Versicherung eines Landes außerhalb der EU

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger über die Bedingungen für eine Kostenübernahme. Die Bearbeitung kann lange dauern, wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen.
Im Falle einer Notaufnahme müssen Sie (oder einer Ihrer Angehörigen) unmittelbar nach dem Eintreffen Ihren Versicherungsträger kontaktieren.
In Ermangelung einer von Ihrem Versicherungsträger ausgestellten Übernahmebescheinigung sind Sie zur Leistung einer Anzahlung in der Aufnahmeabteilung des Krankenhauses gehalten und haben sämtliche Rechnungen in Zusammenhang mit den Versorgungsleistungen und Behandlungen zu tragen. Anschließend obliegt es Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse die Erstattung zu beantragen.

Fragen zu Aufenthaltskosten, Komfort-Aufschlag oder Zahlungen?

Unsere Rechnungsstellungs- und Buchhaltungsabteilungen stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung:

Rechnungsstellung: Auskünfte/Ausstellung Patientenrechnungen, Mitgliedschaften usw.
Montags bis freitags, außer an Feiertagen, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Tel.: 2888–5755
E-Mail: fact_HRS@hopitauxschuman.lu

Buchhaltung: Abrechnung/Zahlungsüberprüfung, Mahnungen, Erstattung usw.
Montags bis freitags, außer an Feiertagen, von 8.30 bis 11.30 Uhr
Tel.: 2888–6730
E-Mail: clients@hopitauxschuman.lu

Mein Aufenthalt

Meine Besuche

Wir erachten den Kontakt zu Ihren Angehörigen als sehr wichtig. Wir stehen Ihnen und Ihrer Familie für sämtliche Fragen und erforderlichen Erläuterungen zu den therapeutischen Maßnahmen oder Versorgungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die Besuchszeiten können sich ändern. Bitte besuchen Sie unsere Website.

Besuchszeiten: 14.00–20.00 Uhr

Abweichungen von dieser Regel können mit dem Pflegepersonal und dem Arzt der entsprechenden Abteilung vereinbart werden. Bitte besuchen Sie die Internetseite des Krankenhauses wegen möglicher Anpassungen der Besuchszeiten.

Ausnahmen:

  • Die Begleitperson des Patienten darf diesen in Abstimmung mit dem Pflegepersonal bzw. dem Arzt jederzeit besuchen,
  • bei einer Entbindung ist der Vater jederzeit willkommen.

Bei Anwesenheit der Versorgungsteams und für den reibungslosen Ablauf der Versorgung legen Sie Ihren Besuchern bitte nahe:

  • bei Versorgungsmaßnahmen oder Visiten das Zimmer zu verlassen,
  • die Ruhebedürftigkeit der anderen Patienten zu achten,
  • die Besuchszeiten einzuhalten, nicht zu rauchen.

Spaziergänge auf dem Krankenhausgelände

Wenn Ihr Gesundheitszustand es zulässt, können Sie sich nach vorheriger Information des Abteilungspersonals im Krankenhaus und auf dem Vorplatz bewegen.

Ausnahmen

in der Neonatologie: Eltern können rund um die Uhr besucht werden, persönlicher Empfang vor Ort oder per Telefon. Für Besuche von Geschwistern und der erweiterten Familie wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal,

  • in der Pädiatrie wird ein begleitender Elternteil in die Pflege integriert,
  • innerhalb der Abteilungen Intermediate Care sind die Besuchszeiten von 17.00 bis 19.00 Uhr,
  • In der Abteilung für Jugendpsychiatrie sind die Besuchszeiten von 15.00 bis 19.30 Uhr.
  • in der Abteilung für Intensivpflege (Reanimation) im Kirchberg-Krankenhaus und in der ZithaKlinik sind die Besuchszeiten von 12.30 bis 13.30 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr.

Als Besucher schützte ich den Patienten, den ich besuche, die anderen und mich selbst.

Wie?

Als Besucher unterstütze ich die Bekämpfung von Infektionen, indem ich mir die Hände wasche.

Wann?

Beim Betreten und Verlassen des Zimmers.

  • Vor und nach dem Berühren des Patienten.
  • Vor dem Essen.
  • Nach dem Naseputzen.
  • Nach dem Toilettenbesuch.

Ich eigne mir gute Reflexe an:

  • Ich halte mir die Hand vor den Mund, wenn ich huste.
  • Ich besuche keine stationären Patienten und/oder Neugeborene, wenn ich eine übertragbare Infektion habe (Erkältung, Grippe, Magen-Darm-Grippe).
  • Ich berühre nicht die medizinische Ausrüstung im Zimmer.
  • Ich setze mich nicht auf das Bett.
  • Ich halte mich an die Anweisungen des Krankenhauspersonals.

„Verhindern wir gemeinsam die Ausbreitung von Infektionen.“

Das Krankenhauspersonal

Während Ihres Krankenhausaufenthalts treffen Sie auf verschiedene medizinische Fachkräfte, Ehrenamtliche und Patientenexperten. Sie tragen alle zu einer hochwertigen, sicheren und schnellstmöglichen Versorgung bei. Jeder, der Ihr Zimmer betritt, stellt sich vor und erläutert seine (ärztliche oder pflegerische, administrative oder technische) Funktion.

Die Rolle der Ärzte und Pflegekräfte

Die Ärzte/-innen sind für Ihre Versorgung und Behandlungen während Ihres Aufenthalts verantwortlich. Sie arbeiten mit den Mitgliedern des ebenfalls für Ihre Versorgung zuständigen Pflegeteams zusammen.
Als Lehrkrankenhäuser spielen die HRS eine wichtige Rolle bei der Ausbildung angehender Ärzte. Während Ihres Aufenthalts können Sie also auf Ärzte in Ausbildung, Studenten oder Praktikanten aus verschiedenen Bereichen treffen. Sie arbeiten stets unter Aufsicht eines Arztes.

Die Krankenpfleger(innen) setzen die von den Ärzten verordnete Versorgung um, gewährleisten eine kontinuierliche Überwachung und leisten Gesundheitsberatung.

Die Pflegehelfer(innen) arbeiten mit den Krankenpfleger(inne)n im Hinblick auf Ihr Wohlergehen zusammen und können Ihnen helfen, den Verlust oder eine Einschränkung Ihrer Autonomie auszugleichen.
Die Pflegefachkraft/die Hebamme arbeitet mit Ihnen zusammen und bezieht Sie kontinuierlich in Ihre Versorgung und in die Sie betreffenden Entscheidungen ein.
Weitere Fachkräfte

Je nach Ihrem Gesundheitszustand treffen Sie gegebenenfalls auch auf Angehörige eines interdisziplinären Teams (Diätassistenten, Diabetologen, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten usw.)

Der Sozialdienst bietet während : Ihres Krankenhausaufenthalts eine soziale Betreuung unter Achtung Ihrer Lebensplanung an, mit dem Ziel, Ihre Situation besser einzuschätzen und so Lösungen für mögliche Probleme zu finden.
Sie können sich insbesondere mit folgenden Anliegen an den Sozialdienst wenden:

  • Organisation von Unterstützungs- und Versorgungsleistungen, die Sie nach Ihrer Entlassung benötigen,
  • administrative Unterstützung beim Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung, Ministerien, Aufnahme- und Unterbringungseinrichtungen, Anschlussversorgungseinrichtungen etc.
  • Der/die Sozialassistent(in) bietet
    Ihnen Ratschläge, Auskünfte und Unterstützung an. Bei Bedarf wird Ihnen eine Weitervermittlung an das externe soziale Netz angeboten, um eine durchgehende soziale Betreuung sicherzustellen.

Das Psychologen- und Neuropsychologen-Team der HRS steht Ihnen und Ihren Angehörigen zur Verfügung und bietet während Ihres Aufenthalts in einer der Abteilungen unserer Einrichtungen eine personalisierte psychologische Betreuung an. Es arbeitet eng mit den übrigen Gesundheitsfachkräften, die sich während Ihres Aufenthalts um Sie kümmern, zusammen. Zur Gewährleistung einer durchgehenden ambulanten psychologischen Versorgung können Sie an ambulante Dienste überwiesen werden.

Die Mitarbeiter des Logistikdienstes sind für den Unterhalt der Zimmer und aller Räumlichkeiten der Einrichtung zuständig.

Das Verwaltungspersonal nimmt Sie in Empfang und steht Ihnen zur Unterstützung bei administrativen Pflichten in Zusammenhang mit Ihrem Krankenhausaufenthalt zur Verfügung.

Weitere Unterstützungsangebote

An einigen Standorten sind Verbände
zur Patienten- und Angehörigenunterstützung vertreten und stehen für Treffen zur Verfügung. Fragen Sie
einen Mitarbeiter Ihrer Station nach der Liste der in den HRS tätigen Ehrenamtlichen.

Bei chronischen Erkrankungen ermöglichen einige Abteilungen in Gruppensitzungen mit Themenworkshops einen Erfahrungsaustausch und den Austausch mit anderen in der gleichen Situation. Diese Sitzungen werden von Pflegekräften und geschulten Patienten (sogenannten „Patientenexperten“) gemeinsam moderiert und finden in entspannter und geselliger Atmosphäre statt.

Ziel der therapeutischen Patientenschulung ist es, den Patienten und ihrer Umgebung beim Erwerb und der Aufrechterhaltung der Kompetenzen, die sie zum bestmöglichen Management ihres Lebens mit einer chronischen Erkrankung und zur Verbesserung ihrer Leistungsqualität benötigen, zu helfen.

Namensschild

Alle Personen, mit denen Sie zu tun haben, tragen ein Namensschild zu ihrer Identifizierung. Zögern Sie nicht, nach Namen und Funktion zu fragen.

Mein Aufnahmegespräch:

Ihre Mitwirkung ist gefragt

Wenn Sie auf der Station eintreffen, werden Sie von einem Teammitglied in Empfang genommen, das Ihnen die Abteilung vorstellt und Sie in Ihr Zimmer begleitet. Der/die Krankenpfleger(in) oder Pflegehelfer(in) führt ein Gespräch mit Ihnen, um einige Informationen, die für Ihre Versorgung benötigt werden, in Erfahrung zu bringen:

  • Lebensgewohnheiten,
  • Schlaf,
  • Ernährung,
  • von Ihrem Arzt verordnete laufende Behandlung (Dosierung),
  • selbstveranlasste Behandlung (Naturheilmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Selbstmedikation usw.),
  • Allergien (Lebensmittel, Pollen usw.) und Reaktionen auf bestimmte Medikamente (Penicillin etc.),
  • Träger eines multiresistenten Erregers (MRE) oder von Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus (MRSA),
  • medizinische Vorkommnisse in der engen Familie,
  • Vertrauensperson (siehe Kapitel „Meine Aufnahme“ und „Meine Rechte und Pflichten“),
    ausgefüllte und unterzeichnete Einwilligungserklärungen, wenn noch nicht abgegeben (siehe Kapitel „Meine Aufnahme“)
  • Erwartungen und Sorgen bezüglich Ihrer Versorgung,
  • Organisation Ihrer Entlassung,
  • jegliche sonstigen Informationen, die Sie für wichtig erachten.

Diese Informationen werden in Ihre digitale Akte eingetragen und
jederzeit vertraulich behandelt.

Das Pflegepersonal fragt Sie vor jeder Pflege- oder Untersuchungsmaßnahme nach den Angaben auf Ihrem Armband (Nachname, Vorname und Geburtsdatum).

Zu Ihrer Sicherheit ist es wichtig, dass Sie mit den Medikamenten, die Sie einnehmen, vertraut sind, und diese bei Ihrer Aufnahme bei den Stationsmitarbeitern abgeben.

Während Ihres Krankenhausaufenthalts erhalten Sie die Medikamente aus der Krankenhausapotheke. Möglicherweise ist das Medikament, das Sie üblicherweise einnehmen, im Krankenhaus nicht verfügbar. Es kann also sein, dass Sie während Ihres Aufenthalts ein Alternativmedikament, das von Ihrem Krankenhausarzt validiert wurde, erhalten.

Für alle Fragen in Bezug auf Ihre Arzneimittel ist während Ihrer Behandlung eine pharmazeutische Beratung unter der Nummer 2468 3352 erreichbar.

Mein Zimmer

Zimmer Komfort (Einzelzimmer) und Standard (Doppelzimmer)

Die geräumigen und komfortablen Doppel- und Einzelzimmer verfügen über folgende Ausstattung:

  • Badezimmer,
  • Rufknopf an Ihrem Bett, um bei Bedarf eine Pflegekraft zu rufen,
  • ein Telefon und ein Fernseher für jeden Patienten,
  • Internetzugang per WLAN,
  • in den meisten Zimmern ein in den Nachttisch integrierter Kühlschrank,
  • ein Safe.

Besonderheiten Clinique Sainte Marie

Die Komfort-Zimmer verfügen über ein Waschbecken und eine Toilette.
Bei den Standard-Zimmern (Zweibettzimmer) und Standard-Zimmern mit Einzelbelegung stehen Ihnen
Toiletten in den Gemeinschaftsbereichen zur Verfügung. Die Badezimmer befinden sich für alle Zimmerarten in den Türmen und verfügen über einen Haartrockner.

Besonderheit Clinique Bohler

Auf der Entbindungsstation verfügen die Zimmer über eine Wiege oder ein Beistellbett sowie eine eigene Ecke zur Säuglingsversorgung.

Komfort-Plus-Zimmer (Adagio) der Clinique Bohler

Diese Suiten und Zimmer sind mit elegantem Mobiliar ausgestattet und bieten hochwertige Leistungen, um einen Paaraufenthalt mit höchstmöglichem Komfort zu ermöglichen und so von Geburt an die Eltern-Kind-Bindung zu fördern. Fragen Sie nach dem Faltblatt mit den Einzelheiten der angebotenen Premiumleistungen.

Tipp: Bleiben Sie im Krankenhaus aktiv

Wenn Ihr Gesundheitszustand es erlaubt, ist es unabhängig von Ihrem Alter zu empfehlen, sich während Ihres Aufenthalts zu bewegen. So können Sie sich schneller erholen und Ihre Fähigkeiten und Ihre
Eigenständigkeit zurückgewinnen. Fragen Sie Ihr Pflegeteam um Rat.

Ein Beitrag zum Umweltschutz: Mülltrennungsbereich

Auf den meisten Etagen steht Ihnen ein Mülltrennungsbereich für verwertbare Abfälle zur Verfügung.
Sie können Plastikflaschen, Dosen, Glasflaschen, Batterien, Schnittblumen und organische Abfälle in unterteilte Abfallbehälter entsorgen.

Meine Begleitperson

Sie möchten, dass ein Angehöriger bei Ihnen bleibt?
Um diesem Wunsch zu entsprechen, haben wir ein Unterbringungsangebot für Begleitpersonen.

Übernachtung

Aus Gründen der Sicherheit und der Diskretion ist die Unterbringung
einer Begleitperson in Ihrem Zimmer nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Sie sind in einem Einzelzimmer untergebracht,
  • nach vorheriger Anmeldung in der Empfangs-/Aufnahmeabteilung.

Die Einrichtung kann ein Zustellbett bereitstellen.

Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Stationsbetriebes hat die Begleitperson die Verhaltens- und Sicherheitsregeln einzuhalten (siehe Kapitel „Meine Besuche“, „Meine
Sicherheit“ und „Meine Rechte und Pflichten“).

Wenn die Tagespauschale für Ihre Begleitperson nicht direkt von Ihrer Zusatzversicherung übernommen wird, haben Sie sie zu tragen. Es ist eine Anzahlung zu leisten.

Besonderheit auf der Entbindungsstation: Bei der Nutzung eines Komfort-Plus-Zimmers auf der Entbindungsstation ist die Pauschale „Bett für Begleitperson“ enthalten.

Begleitung Ihres Kindes: Bei einem stationären Aufenthalt von Kindern unter 14 Jahren werden die Unterbringungskosten (Bett für Begleitperson), nicht jedoch die Verpflegungskosten von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) übernommen. Diese Kosten können ebenso wie die Kosten für die Begleitung von minderjährigen Kindern ab 14 Jahren unter bestimmten Bedingungen von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Versicherer.

Mahlzeiten

Die Begleitpersonen können die 3 Mahlzeiten am Tag zusammen mit dem Krankenhauspatienten einnehmen.

Die Mahlzeiten und Übernachtungen werden bei der Entlassung auf der Abschlussrechnung zusammen in Rechnung gestellt.

Lust auf einen Snack? Alle Infos finden Sie im Kapitel „Meine praktischen Leistungen“.

Parksituation

Bestimmte Patienten (Dialyse, Chemotherapie usw.) und ihre Begleitpersonen können auf Antrag einen günstigeren Tarif für Langzeitparken erhalten. Die Preise finden Sie auf unserer Internetseite.

Komfort Plus der Clinique Bohler (Adagio-Gebäude)

Ihre Begleitperson in den Komfort-Plus-Suiten und -Zimmern kann auf Antrag eine Pauschalpreis-Verköstigung für Begleitpersonen erhalten, welche in Partnerschaft mit „Léa Linster“ zubereitet wird (siehe Kapitel „Meine Mahlzeiten“).

Bei der Aufnahme in die Klinik Bohler erhalten Sie am Empfang einen Zugangsausweis. Damit haben Sie während Ihres gesamten Aufenthalts kostenfreien Zugang zur Tiefgarage.

Hôpital Kirchberg

Bei der Aufnahme ist ein Formular zur Bestätigung der Mahlzeitenbuchung abzuholen.
Weitere Möglichkeit: Oberweis (auf eigene Kosten, Öffnungszeiten auf der Internetseite).

ZithaKlinik

Im Zimmer (mit dem Pflegepersonal Ihrer Etage zu besprechen). Weitere Möglichkeit: Café H’Co Ar’Time im 1. Stock (auf Kosten des Patienten, Öffnungszeiten siehe Internetseite).

Clinique Bohler

Die Bestellungen werden auf der Station durch die Pflegefachkraft von der Mitarbeiterin des Verpflegungsdienstes entgegengenommen. Weitere Möglichkeit: Café Spettacolo im Erdgeschoss (auf Kosten des Patienten, Öffnungszeiten auf der Internetseite).

Clinique Sainte Marie

Cafeteria im EG. Weitere Möglichkeit: Ho’Co Minett’s Café im Erdgeschoss (auf Kosten des Patienten, Öffnungszeiten auf der Internetseite).

Meine Mahlzeiten

Ihre Mahlzeiten werden vor Ort von unseren Köchen zubereitet. Unser Diätassistenten-Team und die Küchenabteilung arbeiten täglich zusammen, um für jedes Patientenprofil geeignete Mahlzeiten zusammenzustellen.
Ihre Mahlzeiten werden auf Ihren Gesundheitszustand abgestimmt und entsprechen unterschiedlichen Ernährungsansätzen. Sie werden entsprechend der Ernährungsrichtlinie der Einrichtung geplant und von unseren Ärzten validiert. Bei Ihren Mahlzeiten werden die 14 angegebenen Allergene berücksichtigt. Denken Sie daran, bei Ihrem Termin in der Abteilung Prähospitalisierung (SPH) oder bei Ihrer stationären Aufnahme auf Allergien jeglicher Art hinzuweisen.

StandorteFrühstückMittagessenAbendessen
Hôpital Kirchberg7.30-8.0012.0018.00
Clinique Bohler7.30-8.0012.0018.00
ZithaKlinik7.3011.30–12.4517.00–18.00
Clinique Sainte-Marie7.3012.0018.15

Meine Essenszeiten

Mittags und abends sind auf der Entbindungsstation der Clinique Bohler für die jungen Mütter größere Zeitfenster vorgesehen.

Patienten, die keine spezielle Ernährung benötigen und länger als 48 Stunden im Krankenhaus bleiben, erhalten von unseren kulinarischen Betreuerinnen wöchentliche Essenspläne (Hôpital Kirchberg, Clinique Bohler und ZithaKlinik).

Wenn die Betreuerin zu Ihnen kommt, können Sie Ihre drei Mahlzeiten „à la carte“ zusammenstellen. Die Auswahl gilt für die Woche oder für die Dauer Ihres Aufenthalts, wenn dieser kürzer als eine Woche ist. Ihre vorab anhand des Essensplans bestellten Essenstabletts werden zu den festgelegten Essenszeiten in Ihr Zimmer gebracht.
Je nach dem Grund für Ihren Krankenhausaufenthalt kann eine spezifische Ernährungsweise erforderlich sein (z. B. ballaststoffarme Ernährung, Diabetikeressen o. Ä.). In diesem Fall kommt der Essensplan nicht zum Tragen.

Besonderheit auf der Entbindungsstation: Der Speisesaal der Entbindungsstation ist ausschließlich frisch­gebackenen Eltern in der Clinique Bohler vorbehalten. Hier können sie sich mit ihren Babys treffen, um gemeinsam zu Abend zu essen und sich auszutauschen.

Komfort-Plus-Zimmer (Adagio-Gebäude)

Die Komfort-Plus-Suiten und -Zimmer bieten Ihnen eine Premium- Pauschale mit den Verpflegungsleistungen als Zimmerservice:

Premium-Verpflegung für alle Mahlzeiten auf dem Zimmer (Frühstück, Mittagessen, Nachmittags snack und Abendessen). Mittagessen und Nachmittagssnacks werden in Partnerschaft mit „Léa Linster“ geliefert.
Hochwertige Backwaren.

Ihre Begleitperson in den Komfort-Plus-Suiten und -Zimmern kann auf Antrag eine Pauschal­preis- Verpflegung für Begleit­personen erhalten.

Bei der Aufnahme erhalten Sie am Empfang der Klinik Bohler einen Zugangsausweis. Damit haben Sie während Ihres gesamten Aufenthalts kostenfreien Zugang zur Tiefgarage.

Auf den Etagen sind Automaten mit Snacks und Getränken sowie Wasserflaschen verfügbar.

Bei einem chirurgischen Eingriff werden Sie von den Pflegekräften informiert, wann Sie etwas trinken und essen können und erhalten außerhalb der regulären Essenszeiten eine Mahlzeit.

Ein Beitrag zum Umweltschutz: Kochen mit Verantwortung

Die Küchenabteilung der Einrichtung hat sich dem nachhaltigen Management Ihrer Mahlzeiten­zubereitung verschrieben. Die wichtigsten Ziele sind:

  • besser und überlegt essen durch die gezielte Auswahl der Produkte für unsere Konsumenten, einschließlich Achtung der Artenvielfalt, Energieeinsparung zur Bekämpfung der Klimaerwärmung und Verwendung von Produkten von lokalen Lieferanten oder aus der Großregion;
  • Reduzierung von Abfällen und Lebensmittelverschwendung bei der Großküchenverpflegung für Mitarbeiter und Patienten: Zur Abfallreduzierung recycelt die Einrichtung Lebensmittelabfälle in Form von Biogas; Ziel ist es, exakt die benötigte Menge herzustellen und Abfälle so gering wie möglich zu halten.

Meine praktischen Leistungen

Wir legen in unseren Krankenhäusern großen Wert auf freundliche und einladende Orte für unsere Patienten und Besucher. Aus diesem Grund bieten wir eine ganze Reihe an Einrichtungen, um Ihren Besuch oder Ihren Aufenthalt in unseren Häusern einfacher und angenehmer zu gestalten.

Art’Time

Zur Belebung der Durchgangs- und Wartebereiche befinden sich im
Hôpital Kirchberg und in der Zitha-
Klinik Ausstellungen, die Fotografie, Skulpturen und Malerei miteinander verbinden.

Begleitungs- und seelsorgerischer Dienst

Die Mitarbeiter des Begleitungs- und seelsorgerischen Dienstes stehen
Ihnen zur geistlichen Unterstützung zur Verfügung und bieten ein offenes Ohr, Beistand und Verständnis unter Achtung Ihrer religiösen Traditionen und Ihrer Lebensphilosophie an.

Der Begleitungs- und seelsorgerische Dienst stellt auch Kontakt zu Vertretern anderer Religionen her.

StandorteInfos
Hôpital Kirchberg /  Clinique BohlerMontags bis freitags von 8.30 bis 17.00 Uhr
Tel.: 2468-2601
Kapelle im 1. Stock ganztägig geöffnet
Gottesdienst: mittwochs um 17.00 Uhr
(Fernsehübertragung in den Zimmern
auf Kanal 46)
ZithaklinikMontags bis freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr, außer mittwochs von 11.30 bis 18.00 Uhr
Tel.: 2888-4886
Kapelle im 1. Stock werktags von 7.00 bis
18.00 Uhr geöffnet
Gottesdienst: sonntags und an Feiertagen um 11.00 Uhr in der Kapelle des Klosters der Sœurs Carmélites Tertiaires
Clinique Sainte-MarieMontags von 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Tel.: 57123-1 / 2468-2601
Ein Besinnungsraum befindet sich im EG und ist ganztägig geöffnet.
Gottesdienst: an bestimmten Feiertagen

Snacks – Zeitungen – Zeitschriften – Geschenke

StandorteInfos
Hôpital KirchbergOberweis: Empfangshalle,
siehe Tage und Öffnungszeiten auf der Website

Kiosk: Eingangshalle, siehe Tage und
Öffnungszeiten auf der Website
Clinique BohlerCafe Spettacolo: Erdgeschoss, siehe Tage und Öffnungszeiten auf der Website
ZithaklinikRestaurant Café Ho’Co Ar’Time:
Stock, siehe Tage und Öffnungszeiten
auf der Website
Clinique Sainte-MarieCafeteria und Ho’Co Minett’s Café:

Erdgeschoss, siehe Tage und Öffnungszeiten auf der Website. Es gibt Automaten für Getränke,
Süßigkeiten und kleine Snacks, die Ihnen in der Eingangshalle im Erdgeschoss und im 8. Stock zur Verfügung stehen.

Es wird empfohlen, Schnittblumen mitzubringen, da Topfpflanzen und -blumen ein Sporen-Kontaminationsrisiko darstellen.

Fotograf

Wenn Sie Ihr Kind in der Clinique Bohler zur Welt bringen, kommt ein professioneller Fotograf zu Ihnen und bietet Ihnen an, Fotoaufnahmen von Ihrem Baby anzufertigen. Mit Ihrer Zustimmung werden die Fotos schon am nächsten Tag in unserem Buch der Geburten auf der Startseite unserer Website eingestellt. Ein Foto erhalten Sie kostenlos.

Bank/Geldautomat

Hôpital Kirchberg / Clinique Bohler
BIL-Bankfiliale – Niederlassung Kirchberg
9, Rue Edward Steichen
L-1855 Luxemburg
Tel.: 24 59 83 00
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Website.
Geldautomat:
Eingangshalle des Hôpital Kirchberg und in der Filiale

Zithaklinik
Geldautomat: vor der Kantine Chimanga

Meine Sicherheit

Mein Beitrag zur Sicherheit

Handhygiene
Ihre Mitwirkung bei der Vorbeugung von Infektionen ist äußerst wichtig. Handhygiene ist ein einfaches und wirksames Mittel zum Schutz vor Infektionsrisiken.
Wann wasche ich mir die Hände?

  • Sobald sie schmutzig sind.
  • Nach dem Toilettenbesuch.
  • Vor dem Essen.
  • Beim Betreten und Verlassen des Zimmers.
  • Vor und nach einem Besuchsempfang.
  • Nach dem Naseputzen.

Vorbeugung von Stürzen
Auch wenn sich Stürze nicht immer verhindern lassen, unterstützen wir die Autonomie der Patienten. Fragen Sie das Pflegepersonal um Rat.

Vorbeugung von Dekubitus
Dekubitus ist eine Verletzung durch Druckbelastung der Haut, der Muskeln und der Blutgefäße, die zwischen einer harten Fläche (Matratze, Sessel) und Ihrem Skelett gequetscht werden. Am stärksten betroffen sind Fersen und Steißbereich. Erste Anzeichen sind Rötungen und Schmerzen. Sprechen Sie Ihr Pflegepersonal darauf an und lassen Sie sich helfen, sich zu bewegen. Alle Informationen auf www.acteurdemasante.lu/de

Sicherheit im OP
Nach Ihrer Mitwirkung bei der Aktualisierung Ihrer Akte werden Sie gebeten, Ihren Nach- und Vornamen sowie Ihr Geburtsdatum mehrmals zu wiederholen und das zu operierende Körperteil anzugeben. Ehe Sie in den OP gebracht werden, wird eine Reihe von Überprüfungen durchgeführt. Dabei ist Ihre Mitwirkung bei der „präoperativen Markierung“ gefordert: Je nach Art der Operation kann ein Teil Ihres Körpers mit einem Pfeil markiert werden.
Die OP-Fachkräfte haben eine Checkliste für die Sicherheit der Patienten im OP erstellt. Sie dient zum Informationsaustausch und zur Überprüfung der als wesentlich erachteten Kriterien. Dies wird zusammen mit Ihnen vor, während und nach jedem chirurgischen Eingriff durchgeführt.

Physische Sicherheit und persönliche Gegenstände

Sicherstellung der Identität
Es werden keine Maßnahmen ohne eine Überprüfung Ihrer Identität durchgeführt. Die Identifizierung ist Voraussetzung für jegliche Versorgungsmaßnahmen und löst die Haftung der Pflegekraft aus. Stellen Sie sicher, dass das Personal Sie korrekt identifiziert.

Zudem muss das Personal Ihre Identität anhand des Identifizierungsarmbands und aller Unterlagen in Ihrer Akte bestätigen. Durch diese Vorgehensweise können „Verwechslungen“ verhindert werden. Fragen Sie auf Ihrer Etage nach der Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit“.

Notruf-Armbanduhr
Auf ärztliche Verordnung, mit Zustimmung Ihrer Familie und bei
Orientierungsproblemen können Sie in der Clinique Sainte Marie eine Notruf-Armbanduhr erhalten. Dieses
elektronische System trägt zu Ihrer Sicherheit bei, indem es ein unbefugtes Verlassen der Abteilung oder des Krankenhausgeländes erkennt.

Im Brandfall oder in Ausnahmesituationen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Feueralarmübungen und Übungen zum Verhalten in Ausnahmesituationen teil. Im Falle eines echten Alarms geleiten sie Sie sicher zu den Notausgängen. Ein Fluchtwegplan hängt in der Nähe der Zugänge zu Ihrer Etage aus.

Meine persönlichen Gegenstände
Ihnen stehen ein abschließbarer Kleiderschrank und in einigen Zimmern Safes für Ihre Wertgegenstände, für die wir jedoch keine Haftung übernehmen, zur Verfügung. Informationen zu den Nutzungsmodalitäten erhalten Sie in der Aufnahmeabteilung. Die HRS übernehmen keinerlei Haftung bei Verlust oder Diebstahl.

In unseren Krankenhäusern ist rund um die Uhr ein Security-
Team anwesend. Wenn Sie verdächtige Situationen oder Personen bemerken, informieren Sie unverzüglich das Personal oder veranlassen Sie dessen Information. Dieses verständigt dann das Security-
Team.

Schließzeiten der Eingänge

  • Hôpital Kirchberg : 21.00 Uhr, anschließend Klingelmöglichkeit am Haupteingang. An Bereitschaftstagen durchgehend geöffnet.
  • Clinique Bohler : 21.00 Uhr, anschließend Klingelmöglichkeit am Haupteingang.
  • ZithaKlinik / Clinique Sainte Marie : 20.00 Uhr, anschließend Klingelmöglichkeit am Haupteingang.

Wir empfehlen Ihnen, aus Sicherheitsgründen keine Wertgegenstände mit ins Krankenhaus zu bringen. Die HRS können bei Verlust oder Diebstahl keinesfalls haftbar gemacht werden.

Meine Entlassung

Ihr Arzt bestätigt Ihre Entlassung und legt mit Ihnen das endgültige Entlassungsdatum fest. Die Gesundheitsfachkräfte organisieren Ihre Entlassung zusammen mit Ihnen und/oder Ihrem Umfeld und beantworten Ihre Fragen. Beim Verlassen des Krankenhauses ist es wichtig, dass Sie sich erst exakt zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung in der Aufnahmeabteilung melden, um Ihren Check-out abzuschließen. Außer in Einzelfällen müssen Sie Ihr Zimmer bis 11.00 Uhr verlassen.

Meine Entlassungsformalitäten

  • Bei Ihrer Entlassung übergibt Ihnen das Pflegepersonal die erforderlichen Unterlagen (Verordnungen, Entlassungsbrief, bei Bedarf Ihren Medikationsplan usw.).
  • Ihr Nachsorgeprogramm (die nächsten Termine …).
  • Bei der Krankenhausentlassung werden Sie zur Teilnahme an unserer Zufriedenheitsumfrage eingeladen.
  • Wenn Sie in Ihrem Zimmer einen Tresor hatten, empfehlen wir Ihnen die Rückgabe des Schlüssels an die Pflegefachkraft der Station. Vergewissern Sie sich, dass Sie in Ihrem Zimmer oder in Ihrem Tresor nichts vergessen haben.
  • Aufsuchen des Stationszimmers.
  • Vorstellung in der Aufnahmeabteilung zum Abschluss Ihres Check-outs. Sollte Ihre Rechnung nicht sofort ausgestellt werden können, wird sie Ihnen nach Hause geschickt (siehe Kapitel „Meine Aufenthaltskosten“).

Minderjährige Patienten müssen von der verantwortlichen Person (mit einem Ausweisdokument) begleitet werden.

Im Falle einer Entbindung: Am Tag Ihrer Entlassung untersucht der Kinderarzt Ihr Kind und übergibt Ihnen die Dokumente Ihres Babys. Das Team beantwortet alle Ihre Fragen.
Bitte melden Sie sich am Empfang der Klinik Bohler, um Ihren Check-out durchzuführen.

Médicaplan: Ein einfaches und wirksames Instrument, das Sie beim Management Ihrer Arzneimittel unterstützt

Bei Ihrer Entlassung wird Ihnen möglicherweise ein Medikationsplan ausgehändigt. Dabei handelt es sich um ein Dokument, auf dem Sie alle Arzneimittel, die Sie üblicherweise einnehmen, auflisten können:

  • alle rezeptpflichtigen Arzneimittel (Tabletten, Tropfen, Inhalatoren, Sprays, Pflaster, Säfte, Salben, Spritzen, Zäpfchen usw.);
  • alle rezeptfreien Arzneimittel (einschließlich Vitamine, Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche, homöopathische, alternative Arzneimittel usw.).
    Beim Ausfüllen können Sie sich von einer Gesundheitsfachkraft (Hausarzt, Apotheker, Pflegefachkraft usw.) oder einem Angehörigen unterstützen lassen. Aktualisieren Sie es, sobald die Verabreichung eines Arzneimittels geändert wird oder ein neues Arzneimittel hinzu kommt.

Bewahren Sie dieses Dokument auf und denken Sie daran, es vorzuzeigen, wenn Sie eine Gesundheitsfachkraft aufsuchen oder in einer Klinik behandelt werden.
Sie können das Dokument auf der Seite www.medicaplan.lu herunterladen.

Ich möchte das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat verlassen

Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Meine Rechte und Pflichten“.

Verlorene oder gestohlene Gegenstände

Wenn Sie etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal Ihrer Station. Es gibt eine eigene Vorgehensweise für diesen Fall. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Nach meinem Krankenhausaufenthalt

Auf unserer Website finden Sie Angebote des Partnernetzwerks für jegliche Leistungen zu Hause (Versorgung, Unterstützung im Alltag usw.). Dank dieser Partnerschaften können wir unter Achtung Ihres Rechts auf freie Wahl Ihre durchgehende Versorgung sicherstellen. Auf diese Weise bieten wir Ihnen und Ihrem Umfeld eine umfassende Versorgung entsprechend Ihren Anforderungen und Wünschen.

Außerdem kann die Sozialassistentin Ihnen bei der Organisation Ihrer Entlassung helfen, Sie beraten und bei administrativen Schritten unterstützen sowie Sie an die zuständigen Stellen und Verbände, die die Versorgung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt übernehmen können, verweisen, um so eine durchgängige Versorgung zu gewährleisten.

Meine Fahrt nach Hause/in eine andere Einrichtung

Wenn Sie möchten, kann unser Pflege- oder Empfangspersonal Sie bei der Organisation Ihrer Heimfahrt unterstützen, Ihnen ein Taxi rufen oder Sie über die Busfahrpläne informieren.

Falls Ihr Gesundheitszustands es erfordert, werden Sie im Krankenwagen nach Hause gebracht. In diesem Fall erhalten Sie einen vom Arzt ausgestellten Beförderungsschein.
Mithilfe dieses Scheins können Sie die Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung beantragen.

Mithilfe eines Entlassungsbriefs stellen wir die Informationsübermittlung an die Ärzte- und Pflegeteams, die Ihre Anschlussversorgung gewährleisten, sicher.

Bei Todesfällen

In dieser schwierigen Situation bieten wir einen Unterstützungs- und Begleitungsdienst für die im Sterben liegenden Patienten und deren Angehörigen an (siehe Kapitel „Meine praktischen Leistungen“).

Bei Todesfällen sind innerhalb von kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen zu treffen und Dinge zu erledigen. Hierfür werden einige Dokumente benötigt, die vom Krankenhaus bereitgestellt werden. Gerne können Sie bei der Station nach dem Leitfaden „Le guide pratique en cas de décès d’un proche“ fragen.

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert hat, Organspender zu werden, sollten Sie wissen, dass nach dem Tode in den meisten Fällen Gewebe entnommen werden können: Augenhornhaut, Epidermis etc. Sprechen Sie das Stationspersonal darauf an.

Zufriedenheitsbefragung: Ihre Meinung interessiert uns!

Während Ihres Aufenthalts bittet Sie das Gesundheitspersonal Ihrer Station darum, einen Fragebogen zur Ermittlung Ihrer Zufriedenheit in sieben Themenbereichen (Empfang, medizinische und pflegerische Versorgung, Entlassungsorganisation, Schmerzmanagement, Sicherheit, Unterbringung und Verpflegung, allgemeine Funktionsweise des Krankenhauses) auszufüllen.

Indem Sie uns, auf Wunsch anonym, Ihre Meinung mitteilen, unterstützen Sie aktiv unseren Ansatz einer fortlaufenden Verbesserung der Qualität der Leistungen unseres Krankenhauses.

Bitte übergeben Sie den ausgefüllten Fragebogen den Gesundheitsmitarbeitern der Station oder werfen Sie ihn in einen der dafür vorgesehenen Briefkästen (am Stationsausgang oder in der Krankenhaushalle an allen Standorten der Krankenhausgruppe).

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung unserer Bemühungen um fortlaufende Verbesserungen durch das Ausfüllen des Fragebogens. Alle Teams stehen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Anmerkungen und Anregungen entgegenzunehmen.

Meine Rechte und Pflichten

Regeln des Zusammenlebens

Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung mit Publikumsverkehr, in der jeder die grundlegenden Rechte der Anderen zu achten hat: die Rechte anderer Patienten sowie des Personals.

Rauchen

Gemäß den Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen auf dem Krankenhausgelände, außer in speziell gekennzeichneten Raucherbereichen, untersagt. E-Zigaretten sind ebenfalls untersagt.

Unser Beratungsteam zur Raucherentwöhnungs steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie mit dem Rauchen aufhören möchten.

Lebensmittel

Besucher dürfen keine Lebensmittel oder Getränke mit ins Krankenhaus bringen.

Alkoholische Getränke, Drogen und Waffen

Es ist untersagt, Drogen oder Alkohol auf das Krankenhausgelände mitzubringen oder dort zu konsumieren. Die Mitnahme von Waffen oder sonstigen gefährlichen oder als Waffe nutzbaren Gegenständen in das Krankenhaus ist ausdrücklich verboten.

Unsere Suchtmedizinabteilung steht allen Personen mit einem Abhängigkeitsproblem zur Verfügung.

Höflichkeit

Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit den Beschäftigten des Krankenhauses.

Sachbeschädigung

Räumlichkeiten, Ausstattung und Mobiliar des Krankenhauses sind pfleglich zu behandeln.

Kleidung

Beim Verlassen des Zimmers und bei Bewegungen innerhalb des Krankenhauses sind angemessene Kleidung und Körperhygiene erforderlich.

Lärmbelästigung

Sie haben das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn zu achten, indem Sie Lärmbelästigungen durch TV oder Radio und die Anzahl an Besuchern gering halten. Besuche dürfen ausschließlich während der Besuchszeiten mit Diskretion und Rücksichtnahme erfolgen.

Tiere

Aus Hygienegründen sind Tiere im Krankenhaus untersagt. In bestimmten Ausnahmefällen können Ausnahmen gemacht werden (Palliativpflege, Assistenzhunde).

Keine Gewalt im Krankenhaus

Bei gewalttätigem Verhalten oder verbaler Gewalt gegenüber dem Personal oder der Einrichtung des Krankenhauses erstatten wir systematisch Anzeige.

Fotos und Videos

Das Fotografieren und Filmen (Bild und Ton) eines Krankenhausmitarbeiters oder einer medizinischen Behandlung ist prinzipiell untersagt. Auch das Fotografieren/Filmen anderer Patienten ist strikt verboten, auch wenn diese sich nur im Hintergrund befinden.

Medizinische Informationen und Mitentscheidung bei Therapien

Das Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Patientenrechte und -pflichten regelt die Beziehung, die entsteht, sobald ein Patient sich an einen Anbieter wendet, um Gesundheitsversorgungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Recht auf Beistand (Art. 7 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Sie haben das Recht, sich bei Ihren Maßnahmen und Entscheidungen bezüglich Ihrer Gesundheit von einer Person Ihrer Wahl, bei der es sich um eine Fachkraft aus dem Gesundheitswesen handeln kann, aber nicht muss, die „Patientenbegleiter“ genannt wird, unterstützen zu lassen. Die Rolle des Patientenbegleiters besteht darin, Sie zu unterstützen und Ihnen zu helfen. Die Entscheidungen treffen weiterhin Sie, aber auf Ihren Wunsch, kann der Patientenbegleiter in Ihre Versorgung einbezogen werden.

Benennung einer Vertrauens­person (Art. 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Sie können eine Vertrauensperson Ihrer Wahl benennen; diese trifft Entscheidungen bezüglich Ihres Gesundheitszustands, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht zur Ausübung Ihrer Rechte in der Lage sein sollten. Die Benennung einer Vertrauensperson erfolgt schriftlich und kann jederzeit widerrufen werden. Es obliegt Ihnen, die ausgewählte Person zu informieren. Ihre sämtlichen Entscheidungen in dieser Frage werden in Ihre Patientenakte aufgenommen.

Verfügungen zum Lebensende (Art. 4 des Gesetzes vom 16. März 2009 über Sterbehilfe und assistierten Suizid)
Sie können, wenn Sie dies möchten, eine schriftliche Erklärung, die sogenannte „Patientenverfügung“, abgeben, um Ihre Wünsche bezüglich Ihres Lebensendes für den Fall, dass Sie nicht zur Willensäußerung in der Lage sind, festzuhalten. Ihre Verfügungen können das Lebensende, darunter die Bedingungen, die Begrenzung und die Einstellung der Behandlung, einschließlich Schmerzbehandlung, betreffen und eine psychologische und geistliche Begleitung vorsehen. Diese Verfügung gilt zeitlich unbegrenzt und kann jederzeit abgeändert oder aufgehoben werden. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Verfügung Ihrer Vertrauensperson, dem Arzt und dem für Sie zuständigen Pflegeteam im Krankenhaus übergeben, damit sie befolgt werden kann.

Antrag auf Sterbehilfe (Art. 2 des Gesetzes vom 16. März 2009 über Sterbehilfe und assistierten Suizid)
Im Falle einer aussichtslosen medizinischen Situation, die mit ständigem und unerträglichem körperlichen oder psychischen Leiden einhergeht, können Sie einen Antrag auf Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid stellen. Dieser Antrag kann im Voraus über die Verfügungen zum Lebensende für den Fall, dass Sie nicht mehr zur Willensäußerung in der Lage sind, gestellt werden. Die Bestimmungen zum Lebensende müssen zwingend bei der Nationalen Aufsichts- und Bewertungskommission des Gesundheitsministeriums, L-2935 Luxemburg, registriert werden. Die Kommission ist gehalten, alle 5 Jahre eine Bestätigung der Aufrechterhaltung Ihrer Verfügung einzuholen. Eine Kopie aller Ihrer Anträge wird in Ihrer Patientenakte hinterlegt. Abbruch des Aufenthalts/ der Behandlung Zwar steht es Ihnen frei, die Einrichtung jederzeit während Ihres stationären Aufenthalts/Ihrer Behandlung zu verlassen, jedoch erfolgt diese vorzeitige Entlassung auf Ihre alleinige Verantwortung.

Recht auf Verständigung (Art. 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Wenn Sie keine der luxemburgischen Verwaltungssprachen (Luxemburgisch, Französisch und Deutsch) beherrschen, können Sie sich auf eigene Verantwortung von einem Dolmetscher unterstützen lassen, um die Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand zu verstehen und Ihre Wünsche und Anforderungen zum Ausdruck zu bringen.

Gegenseitige Achtung, Würde und Loyalität (Art. 3.2 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Sie wirken an Ihrer optimalen Versorgung mit und unterstützen diese, indem Sie den Fachkräften sämtliche für Ihre Versorgung maßgeblichen Informationen liefern. Während der Versorgung verhalten Sie sich respektvoll gegenüber dem Personal und den übrigen Patienten.

Recht auf hochwertige Versorgungsleistungen (Art. 4 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Unbeschadet der Prioritäten durch Dringlichkeit haben Sie das Recht auf die bestmöglichen Versorgungsleistungen für Ihren Gesundheitszustand und gleichberechtigten Zugang zu Versorgungsleistungen. Die Versorgung hat wirksam sowie gemäß dem Stand der Wissenschaft und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Zudem ist die Versorgung so zu organisieren, dass unter allen Umständen ihre Kontinuität gewährleistet ist.

Ablehnung der Behandlung eines Patienten und Kontinuität der Versorgungsleistungen (Art. 6 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Gesundheitsdienstleister können die Behandlung eines Patienten aus persönlichen oder beruflichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung der Erbringung von Gesundheitsversorgungsleistungen darf keinesfalls mit Diskriminierung, etwa aufgrund von Einkommen, Geschlecht, sexueller Orientierung, philosophischer oder religiöser Überzeugung o. Ä. erfolgen. Die Gesundheitsdienstleister gewährleisten nach Möglichkeit immer die Notfallerstversorgung und die Kontinuität der Versorgung.

Freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters (Art. 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Sie können den Gesundheitsdienstleister, von dem Sie behandelt werden möchten, frei wählen. Bei sämtlichen medizinischen Handlungen, die innerhalb eines Krankenhauses ausgeführt werden, ist diese Wahl jedoch auf die von der Einrichtung zugelassenen Dienstleister beschränkt.

Referenzarzt (Art. 19bis der Sozialversicherungsordnung)
Seit dem 1. Januar 2012 können Sie, wenn Sie dies möchten, Ihren Referenzarzt wählen. Dieser spielt bei Ihrer medizinischen Betreuung, insbesondere bei einer chronischen Erkrankung oder komplexen Gesundheitsproblemen, eine zentrale Rolle. Der Referenzarzt übernimmt üblicherweise Ihre Versorgung und koordiniert und gewährleistet Ihre medizinische Betreuung, indem er Sie bei Bedarf an andere Fachleute aus dem Gesundheitsbereich weiterverweist.

Krankenhaus-Ethikausschuss
Der Ethikausschuss besteht aus 20 Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat ernannt werden. Seine Hauptaufgabe ist es, zu sämtlichen ethischen Fragen oder Situationen eine abgestimmte und einvernehmliche Stellungnahme abzugeben. Zudem fördert er die Reflexion und Sensibilisierung im Hinblick auf einen Kanon an moralischen Werten und Grundsätzen im Bereich der Ethik. Die Beschäftigten der Einrichtung, die Patienten sowie ihre Angehörigen und Familien können sich direkt an den Ausschuss wenden, und zwar per:
Post: Comité d’éthique hospitalier, secrétariat de direction Hôpital Kirchberg, 9, Rue Edward Steichen, L-2540 Kirchberg,
E-Mail: ceh@hopitauxschuman.lu,
Telefon: (+352) 2468 2006
und (+352) 2888 552 oder
(+352) 2888 1 (außerhalb der Öffnungszeiten).

Informationen zu meiner Person

Meine Einwilligung

Recht auf Information zum Gesundheitszustand und Einwilligung (Art. 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Alle Gesundheitsfachkräfte informieren Sie über Ihren Gesundheits­zustand und dessen voraussichtliche Entwicklung, über die Pflegemaßnahmen, die Sie erhalten, und Eingriffe, denen Sie unterzogen werden, und die damit verbundenen Risiken. Diese Informationen sind zwingend erforderlich, damit Sie frei und informiert in die Ihnen angebotenen Pflegemaßnahmen und Eingriffe einwilligen können.

Unter „Einwilligung“ verstehen wir die Erlaubnis, die Sie uns nach angemessener Information erteilen, damit wir Ihre Versorgung einleiten können. Es gibt folgende Arten der Einwilligung:

  • Die stillschweigende Einwilligung: Dabei handelt es sich um eine Einwilligung, die aufgrund Ihrer Mitwirkung, Ihrer nonverbalen Kommunikation und Ihres Verhaltens vermutet wird, solange der gegenteilige Wille nicht ausgedrückt wird.
  • Die ausdrückliche Einwilligung: Dabei handelt es sich um die eindeutige oder mündliche Genehmigung einer medizinischen Handlung, z. B. einer neuen Behandlungsmaßnahme. In diese Kategorie gehört auch die schriftliche Genehmigung bestimmter Maßnahmen, z. B. eines chirurgischen Eingriffs. Bei dieser Art der Einwilligung handelt es sich um eine sehr eindeutig und unmissverständlich bekundete Willenserklärung.

In einem akuten Notfall und wenn Ihr Wille nicht festgestellt wurde, führt der Arzt alle Eingriffe durch, die Ihr Gesundheitszustand erfordert.

Während Ihrer gesamten Versorgung vergewissert sich das Ärzte- und Pflegefachkräfte-Team Ihrer Zustimmung zu den ergriffenen Maßnahmen.

Das Anliegen der HRS ist, ein Vertrauensverhältnis zu fördern, in dem der Patient als Partner für sein Wohlergehen und seine Gesundheit betrachtet wird.
Eine gute Aufklärung versetzt Sie in die Lage, an den Sie betreffenden therapeutischen Entscheidungen mitzuwirken.

Die von Ihnen benannte Vertrauensperson (vgl. Seite 50) unterstützt Sie bei diesen Entscheidungen.

Recht auf Zugang zur Patientenakte und zu den Gesundheitsdaten (Art. 16 des Gesetzes vom 24. Juli 2014)
Ihre Patientenakte enthält sämtliche Unterlagen mit Daten und Informationen aller Art zu Ihrem Gesundheitszustand und zu dessen Entwicklung im Laufe der Behandlung. Sie haben das Recht auf Erläuterung des Inhalts der Akte. Sie haben ein Recht auf Zugang zu Ihrer Patientenakte und können eine vollständige oder auszugsweise Kopie verlangen. Sie haben grundsätzlich die Vervielfältigungskosten (Kopie) und gegebenenfalls die Versandkosten zu tragen.

Anträge richten Sie per E-Mail an ecoute@hopitauxschuman.lu oder unter folgenden Rufnummern telefonisch an das Direktionssekretariat:
Hôpital Kirchberg: 2468 2443,
ZithaKlinik: 2888 5550,
Clinique Sainte Marie: 57123 8700,
Clinique Bohler: 26333 9000.

Ärztliche Schweigepflicht (Art. 458 des luxemburgischen Strafgesetzbuches)
Gemäß der Verschwiegenheitsverpflichtung ist es Personen, die ihr unterliegen (Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern usw.), zur Gewährleistung Ihrer Intim- und Privatsphäre untersagt, Dritten gegenüber Ihre Person oder Ihren Gesundheitszustand betreffende Geheimnisse offenzulegen.
Sie können sich also den Gesundheitsfachkräften beruhigt anvertrauen.

Datenschutz (DSGVO vom 28. Mai 2018)
Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Gesetzen und Verordnungen, insbesondere der „Allgemeinen Datenschutzverordnung“, verarbeitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationshinweis „Schutz personenbezogener Daten“, der auf unserer Website (www.hopitauxschuman.lu/rgpd), am Empfang der HRS oder bei unserem Datenschutzbeauftragen verfügbar ist (privacy@hopitauxschuman.lu).

Bildnisrecht
Sie verfügen über ein uneingeschränktes Recht am eigenen Bild und das Recht, sich der ungenehmigten Veröffentlichung von Aufnahmen Ihrer Person zu widersetzen. Ausnahmen gelten jedoch bei der Veröffentlichung von Aufnahmen einer Person, die als wesentlicher Akteur an einem aktuellen Ereignis beteiligt ist. Zur Veröffentlichung bestimmte Film-, Ton- und Fotoaufnahmen an einem unserer Standorte bedürfen der vorherigen Genehmigung der Leitung.

Therapierisiko und unerwünschte Ereignisse
Die Gesundheitsfachkräfte müssen alles unternehmen, um das erwartete Ergebnis zu erzielen, sie können dieses jedoch nicht garantieren; dies ist das Therapierisiko, das Sie sich bewusst machen müssen.

Zudem kommt es leider gelegentlich zu Vorfällen infolge und/oder während der Versorgung eines Patienten (unerwünschte Ereignisse). Eine Vorwegnahme aller unerwünschten Ereignisse ist nicht möglich.

Tritt ein unerwünschtes Ereignis ein, führen die Gesundheitsfachkräfte eine Analyse durch, um Verbesserungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Wiederholung einzuleiten.

Ein unerwünschtes Ereignis zu melden, bedeutet, die Qualität und die Sicherheit von Patienten und Personal zu verbessern.

Wenn Sie ein Problem in Bezug auf Ihre Versorgung (z. B. Tippfehler auf Ihrem Identifizierungsarmband) feststellen oder sich nicht sicher fühlen, wenden Sie sich bitte direkt an einen Mitarbeiter. Jeder gemeldete Fall wird analysiert, um die Gefahr einer Wiederholung zu verringern.

Teilnahme an einem Forschungsprojekt
(Großherzogliche Verordnung vom 30. Mai 2005 über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung klinischer Studien mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen)

Für jede Teilnahme an einem biomedizinischen Forschungsprojekt (klinische Studie) müssen Sie zuvor aufgeklärt worden sein und eine spezifische Einwilligungserklärung unterzeichnet haben.

Praktische Hinweise:

  • Das Ärzte- und Pflegefachkräfte-Team vergewissert sich meiner Fähigkeit zur Einwilligung und gewährleistet den Kontakt zu meiner Vertrauensperson.
  • Ich kann jederzeit alle Fragen stellen und Erläuterungen zu meiner Versorgung oder zu sonstigen Behandlungsmöglichkeiten verlangen.
  • Ich darf den Arzt um die Wiederholung der Informationen bitten, damit ich sie besser verstehe.
  • Ich informiere das Ärzte- und Pflegefachkräfte-Team über meine Wünsche, meine Bedürfnisse und meine Bedenken.
  • Ich fülle die Einverständniserklärung aus, die mir in bestimmten Fällen ausgehändigt wird, z. B. bei einem chirurgischen Eingriff. Dieses Dokument sollte gelesen werden und dient als Unterstützung für die Erklärungen des Arztes.
  • Ich überprüfe gemeinsam mit dem Ärzte- und Pflegefachkräfte-Team, ob ich alles verstanden habe.
  • Ich kann meine Zustimmung jederzeit verweigern oder zurückziehen, ohne dass dadurch das Recht auf eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung entsprechend den akzeptierten Behandlungsoptionen erlischt.

Anhörung und Mitsprache

Wenn Sie eine Auskunft benötigen oder eine Beschwerde vorbringen möchten, sprechen Sie zunächst mit dem Ärzte- und Pflegeteam der Abteilung, das Ihnen in den meisten Fällen weiterhelfen kann.

Auch das Direktionssekretariat nimmt Beschwerden entgegen und leitet sie an die entsprechende Stelle weiter; es ist erreichbar per Patientenberatung
Post: 9, Rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
E-Mail: ecoute@hopitauxschuman.lu

Wenn Sie Anregungen oder Anmerkungen haben, fragen Sie bitte beim Personal Ihrer Station nach unserer Zufriedenheitsbefragung „Ihre Meinung ist uns wichtig“.

Als weiterer Ansprechpartner steht Ihnen die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen (mediateursante.lu) im Rahmen Ihres Präventions-, Informations- und Beratungsauftrags zur Verfügung. Die Inanspruchnahme dieser Stelle ist unentgeltlich. Weitere Informationen finden Sie auf www.mediateursante.lu

Schmerzbekämpfung: Sie müssen Schmerzen nicht hinnehmen
Die Hôpitaux Robert Schuman verpflichten sich zur Behandlung Ihrer Schmerzen, wobei Ihre Mitwirkung für die Prävention und Behandlung von großer Bedeutung ist.

Linderung ist möglich, aber wie? Bitte lesen Sie die bereitgestellten Unterlagen. Nur Sie können Ihre Schmerzen beschreiben. Je genauer Sie uns Ihre Schmerzen schildern, desto besser können wir Ihnen helfen.

Das Pflegeteam bittet Sie regelmäßig um die Bewertung Ihrer Schmerzintensität. Angebotene Strategien zur Schmerzlinderung: Verabreichung von schmerzstillenden Mitteln sowie nichtmedikamentöse Therapien durch das Pflegeteam und/oder das multidisziplinäre Team (Massage, Wärme, Kälte, psychologische Unterstützung, Entspannung, Ablenkung, eventuell Hypnose usw.).

Bei der Wahl Ihrer Schmerzlinderungsbehandlung werden Sie stets als Partner einbezogen.
Bei unstillbaren Schmerzen kann die aus Schmerzmedizinern und auf Schmerzpatienten spezialisierten Pflegekräften bestehende Fachabteilung hinzugezogen werden.

Mein Beitrag

Ich möchte Organe und Gewebe spenden

Gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 25. November 1982 sind alle Einwohner Luxemburgs potenzielle Organspender. Dies bedeutet, dass nach dem Tod die Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, sofern die Person nicht zu Lebzeiten der Entnahme widersprochen hat. Daher ist es wichtig, die eigene Entscheidung zum Ausdruck zu bringen und seinen Angehörigen mitzuteilen.

Die Entnahme von Organen erfolgt nach der Feststellung des Hirntods auf der Intensivstation. Diese Organe, wie Herz, Leber oder Nieren, ermöglichen es, die Funktion von versagenden Organen zu ersetzen und schenken den Transplantatempfängern ein neues Leben.

Andere Gewebe, wie die Augenhornhaut, können in den meisten Todesfällen auf der Intensivstation oder den normalen Stationen entnommen werden. Dank einer Hornhauttransplantation können zahlreiche schlechtsehende oder blinde Menschen ihre normale Sehkraft zurückerlangen.

Organ- oder Gewebespenden sind:

  • anonym: die Anonymität von Spender und Empfänger ist gesetzlich garantiert,
  • unentgeltlich: jedwede Vergütung als Gegenleistung für ein oder mehrere Organe oder Gewebe ist gesetzlich untersagt,
  • ein Akt der Großzügigkeit und Solidarität, der Leben retten kann.

Ich leiste einen Beitrag zu den Gesundheitsprojekten der Stiftung Hôpitaux Robert Schuman (FHRS)

Die FHRS unterstützt Aktivitäten in Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung durch Investitionen in Infrastruktur- und Ausrüstungs- sowie Innovationsprojekte, medizinische und wissenschaftliche Forschungsprojekte sowie in Ausbildungs- und Unterrichtsmaßnahmen für eine bessere Versorgungsqualität und menschlichere Krankenhäuser. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, weshalb Spenden steuerlich absetzbar sind.

Mit der finanziellen Unterstützung der FHRS fördern Sie alle unsere Projekte, Forschungs- und Versorgungstätigkeiten sowie die Lebensqualität der Patienten. Besuchen Sie fhrs.lu, um zu erfahren, wie Sie sich bei uns engagieren können.

DONS

Spenden an die FHRS sind steuerlich absetzbar.

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Ausführlichere Informationen unter www.fhrs.lu