Regeln des Zusammenlebens

Die Klinik ist ein öffentliches Gebäude, in dem jeder Einzelne zur Wahrung der Grundrechte aller verpflichtet ist, d. h. der anderen Patienten sowie des Personals.

Rauchen

Gemäß den Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes ist Rauchen im Klinikgebäude untersagt. Dieses Verbot gilt ebenfalls für E-Zigaretten. Bitte respektieren Sie außerhalb des Gebäudes die dafür ausgewiesenen Raucherbereiche.

Unser Beratungsteam zur Raucherentwöhnungs steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie mit dem Rauchen aufhören möchten.

Lebensmittel

Das Mitbringen von Lebensmitteln oder Getränken in die Klinik ist weder für Patienten noch Besucher gestattet.

Alkoholische Getränke, Drogen und Waffen

Das Mitbringen von Drogen oder Alkohol in die Klinik sowie deren Konsum innerhalb des Klinikgeländes ist strikt verboten. Das Mitbringen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen oder Gegenständen, die als Waffe dienen können, ist strengstens untersagt.

Unsere Suchtmedizinabteilung steht allen Personen mit einem Abhängigkeitsproblem zur Verfügung.

Höflichkeit

Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit den Beschäftigten des Krankenhauses.

Sachbeschädigung

Räumlichkeiten, Ausstattung und Mobiliar des Krankenhauses sind pfleglich zu behandeln.

Kleidung

Beim Verlassen des Zimmers und bei Bewegungen innerhalb des Krankenhauses sind angemessene Kleidung und Körperhygiene erforderlich.

Lärmbelästigung

Sie sind verpflichtet, die Ruhe Ihrer Nachbarn zu respektieren, indem Sie den Geräuschpegel bei der Fernseher- und Radionutzung sowie die Anzahl ihrer Besucher begrenzen. Sie sind verpflichtet, die Besuchszeiten zu berücksichtigen und sich diskret und anständig zu verhalten.

Tiere

Aus Hygienegründen sind Tiere im Krankenhaus untersagt. In bestimmten Ausnahmefällen können Ausnahmen gemacht werden (Palliativpflege, Assistenzhunde).

Keine Gewalt im Krankenhaus

Bei gewalttätigem Verhalten oder verbaler Gewalt gegenüber dem Personal oder der Einrichtung des Krankenhauses erstatten wir systematisch Anzeige.

Fotos und Videos

Das Fotografieren und Filmen (Bild und/oder Ton) eines Krankenhausmitarbeiters oder einer medizinischen Behandlung ist prinzipiell untersagt. Auch das Fotografieren/ Filmen anderer Patienten ist strikt verboten, auch wenn diese sich nur im Hintergrund befinden.