In Luxemburg ist bei einer Behandlung im Krankenhaus die Rechnungsstellung in zwei Teile unterteilt:
Daher erhalten Sie gegebenenfalls mehrere Rechnungen. Zuordnung und Aufteilung hängen vom Behandlungsort, von der Art der Untersuchung und von der Deckung Ihrer Krankenversicherung ab.
Unsere Rechnungen sind mit einem QR-Code Digicash versehen, um Ihre Zahlungen zu erleichtern.
Der Flyer „Wie Sie Ihre Rechnung mit Digicash bezahlen“ herunterladen
Einzelzimmer
Bitte beachten Sie, dass der Leistungsaufschlag für ein Einzelzimmer (Komfort) nicht von der CNS übernommen wird.
Zudem erfolgt beim Krankenhausaufenthalt im Einzelzimmer ein Aufschlag in Höhe von 66 % auf die Arzthonorarrechnungen, der nicht von der Sozialversicherung erstattet wird.
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung versichert sind, erfragen Sie die Modalitäten für eine entsprechende Übernahme bitte bei Ihrem Versicherer.
Begleitperson
Sie werden von jemandem begleitet oder möchten Ihr Kind begleiten?
Bitte lesen Sie das Kapitel „Meine Begleitperson“.
Sonstige Komfortleistungen und Zuschläge
Alle nicht von Ihrer Zusatzversicherung erstatteten Zuschläge, die nicht ausdrücklich auf Ihrer Übernahmebescheinigung aufgeführt sind, z. B. TV, Eigenanteil pro Tag usw., werden Ihnen entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme während des Aufenthalts bei der Entlassung in Rechnung gestellt. Die Abschlussrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlungen und eventueller Berichtigungen (z. B. Analysen) erhalten Sie bei Ihrer Entlassung von unserer Rechnungsabteilung oder sie wird Ihnen zugeschickt.
Alle aufpreispflichtigen Leistungen zu entdecken
(gültig seit dem 1. September 2023)
Bei Fragen zu den durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckten Leistungen ist Ihre Versicherung Ihr Hauptansprechpartner.
Die Deckungsmodalitäten sind in der auf Ihren Namen für die HRS ausgestellten Übernahmebescheinigung eindeutig anzugeben.
Die Übernahme der Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung hängt von mehreren Faktoren ab:
Ohne Versicherungsbescheinigung oder Übernahmenachweis sind Sie verpflichtet, Ihre HRS-Rechnungen zu begleichen, ehe Sie gegebenenfalls eine Erstattung erhalten können.
… einer luxemburgischen Krankenkasse (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL …)
Die von der Sozialversicherung gedeckten Krankenhausleistungen werden über das Drittzahler-System
von der CNS übernommen; ausgenommen ist ein vom Versicherten zu tragender täglicher Eigenanteil für bis zu 30 Tage pro Jahr (außer in Sonderfällen wie Minderjährige, Entbindungen, anerkannte gültige Arbeitsunfälle). Die nicht von der CNS übernommenen Zusatzleistungen werden Ihnen direkt vom Krankenhaus in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die CNS den Zuschlag in Höhe von 66 % auf die Arzthonorarrechnungen bei Belegung eines Komfort-Zimmers nicht übernimmt. Für weitere Informationen zur Rechnungsstellung der Honorare wenden Sie sich bitte an das zuständige medizinische Sekretariat.
… der CMCM (zusätzlich zur CNS)
Wenn Sie Mitglied der Caisse Médico- Complémentaire Mutualiste (CMCM) sind, übernimmt diese Ihren täglichen Eigenanteil. Bei dem Komfort- Aufschlag hängt die Übernahme durch die CMCM von der Art des chirurgischen Eingriffs und/oder der abgeschlossen Versicherungsoption (Risque Médico-Chirurgical oder Prestaplus) ab. Die von der CMCM zu tragenden Beträge werden dieser direkt vom Krankenhaus in Rechnung gestellt.
… Partner-Zusatzversicherung (AXA, DKV, Foyer Santé, CIGNA, GMC/Henner) zusätzlich zur CNS
Ihre vom Krankenhaus für die Krankenhausleistungen (Aufenthaltszuschläge) ausgestellten Rechnungen können direkt an Ihre Zusatzversicherung geschickt werden, wenn Sie spätestens am Tag Ihrer Aufnahme in der Aufnahmeabteilung eine Übernahmebescheinigung vorlegen. Die Arzthonorarabrechnungen müssen Sie selbst begleichen und dann gemäß den Modalitäten Ihres Versicherungsvertrages bei der CNS und Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Sonderfall Einzelzimmer Komfort Plus auf der Entbindungsstation: Manche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten der Krankenhausrechnung für ein Einzelzimmer Komfort Plus im Rahmen der Entbindung. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung und fordern Sie die erforderlichen Nachweise an.
… des GKFS (Gemeinsames Krankenfürsorgesystem der Europäischen Organe)
Die Krankenhausrechnungen können direkt an die betreffende Abrechnungsstelle geschickt werden, wenn uns spätestens am Tag Ihrer Aufnahme eine Übernahmevereinbarung (GKFS-System) oder ein Krankenhaus-Bon (C.G.E.) für den Aufenthalt vorliegt. Dieser vorherige Übernahmeantrag kann über die GKFS-Website oder die für Sie zuständige Abrechnungsstelle gestellt werden.
… einer Kasse eines Mitgliedslandes der Europäischen Union
Zwar sehen die europäischen Bestimmungen die Freizügigkeit und die freie Wahl der medizinischen Versorgung für die Bürger der verschiedenen Mitgliedsländer vor, dieses Recht kann jedoch nur unter Einhaltung der von der Europäischen Union festgelegten strengen Bedingungen ausgeübt werden.
Wenn also die Bedingungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind, haben Sie die Rechnungen für Ihre Versorgung oder Behandlungen zu tragen. Dann müssen Sie sich an Ihren Versicherungsträger wenden und eine Erstattung beantragen.
… einer staatlichen oder privaten Versicherung eines Landes außerhalb der EU
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger über die Bedingungen für eine Kostenübernahme. Die Bearbeitung kann lange dauern, wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen. Im Falle einer Notaufnahme müssen Sie (oder einer Ihrer Angehörigen) unmittelbar nach dem Eintreffen.
Preisübersicht der Einheitskosten – Nicht bei der CNS versicherte Patienten
Ihren Versicherungsträger kontaktieren. In Ermangelung einer von Ihrem Versicherungsträger ausgestellten Übernahmebescheinigung sind Sie zur Leistung einer Anzahlung in der Aufnahmeabteilung des Krankenhauses gehalten und haben sämtliche Rechnungen in Zusammenhang mit den Versorgungsleistungen und Behandlungen zu tragen. Anschließend obliegt es Ihnen, bei Ihrer Krankenkasse die Erstattung zu beantragen.
Unsere Rechnungsstellungs- und Buchhaltungsabteilungen stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung:
Rechnungsstellung: Auskünfte/Ausstellung Patientenrechnungen, Mitgliedschaften usw. | Montags bis freitags, außer an Feiertagen, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Tel. : 2888 – 5755 E-mail : fact_HRS@hopitauxschuman.lu |
Buchhaltung: Abrechnung/Zahlungsüberprüfung, Mahnungen, Erstattung usw. | Montags bis freitags, außer an Feiertagen, von 8.30 bis 11.30 Uhr Tel. : 2888 – 6730 E-mail : clients@hopitauxschuman.lu |